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Dies ist eine deutsche Übersetzung des "Odoo Enterprise Subscription Agreement". Diese Übersetzung soll das Verständnis erleichtern, hat aber keinen rechtlichen Wert. Der einzige offizielle Verweis auf die Geschäftsbedingungen des „Odoo Enterprise Subscription Agreement“ ist :ref:`die englische Originalversion <enterprise_agreement>`.

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DIESE VERSION IST NICHT AKTUELL, FÜR DIE AKTUELLE VERSION SIEHE :ref:`original english version <enterprise_agreement>`

Note

Version 7.1 - 2018-03-16

Durch das Abonnieren der von der Odoo SA und ihren Tochtergesellschaften (zusammen „Odoo SA“) hinsichtlich der Odoo Enterprise Edition oder der Odoo Community Edition (der „Software“) bereitgestellten Odoo Enterprise-Dienstleistungen (der „Dienste“) sind Sie (der „Kunde“) verpflichtet, die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Vereinbarung“) einzuhalten.

1. Laufzeit der Vereinbarung

Die Dauer dieser Vereinbarung (die „Laufzeit“) beträgt mindestens ein Jahr wie schriftlich bei Unterzeichnung dieser Vereinbarung festgelegt, beginnend zum Datum der Unterschrift. Sie wird automatisch um die gleiche Laufzeit verlängert, sofern nicht eine der Parteien mindestens 30 Tage vor Ablauf der Laufzeit gegenüber der anderen Partei per Einschreiben schriftlich kündigt.

2. Definitionen

Benutzer
Alle aktiven Benutzerkonten mit Zugriff auf die Software im Erstellungs- und/oder Bearbeitungsmodus. Deaktivierte Benutzerkonten und Konten, die von externen Personen (oder Systemen) verwendet werden, die über das Portal nur eingeschränkten Zugriff auf die Software haben („Portalbenutzer“ genannt), werden nicht als Benutzer gezählt.
App
Eine „App“ ist eine spezielle Gruppe von Funktionen, die in der Software installiert werden können und bei Unterzeichnung dieser Vereinbarung in der öffentlichen Preisliste der Odoo SA-Website aufgeführt sind.
Fehler (Bug)
Als Fehler (oder auch Bug) gilt jeder Fehler der Software, der zu einem vollständigen Stopp, einer Traceback-Fehlermeldung oder einer Sicherheitsverletzung führt und nicht direkt durch eine fehlerhafte Installation oder Konfiguration verursacht wird. Eine Nichteinhaltung von Spezifikationen oder Anforderungen wird im Ermessen von Odoo SA als Fehler angesehen (in der Regel dann, wenn die Software nicht die Ergebnisse oder die Leistungswerte liefert, für die sie entwickelt wurde oder wenn eine landesspezifische Funktion nicht mehr den gesetzlichen Buchhaltungsanforderungen entspricht).
Abgedeckte Versionen

Alle im Rahmen Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen gelten nur für die abgedeckten Versionen der Software, welche die 3 (drei) zuletzt veröffentlichten Hauptversionen umfassen.

Um von der aktuellen Vereinbarung abgedeckt zu sein, müssen die Installationen des Kunden die aktuellste abgedeckte Version zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung aufweisen. Sollte dies nicht der Fall sein, so können zusätzliche Kosten anfallen, die unter :ref:`charges_de` beschrieben werden.

3. Zugriff auf die Odoo Enterprise Edition

Für die Laufzeit dieser Vereinbarung gewährt Odoo SA dem Kunden eine nicht-ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungslizenz (Ausführung, Änderung, Ausführung nach Änderung) der Odoo Enterprise Edition-Software unter den in :ref:`appendix_a_de` festgelegten Bedingungen.

Der Kunde erklärt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die unveränderte Ausführung des Teils der Software zu gewährleisten, mit dem die gültige Nutzung der Odoo Enterprise Edition überprüft wird und die zu diesem Zweck Statistiken sammelt, einschließlich unter anderem die Ausführung einer Instanz, die Anzahl der Benutzer und die installierten Apps.

Odoo SA ist verpflichtet, einzelne keine einzelnen oder benannten Zahlen ohne Zustimmung des Kunden an Dritte weiterzugeben und alle gesammelten Daten gemäß seiner offiziellen Datenschutzrichtlinie zu behandeln, die unter https://www.odoo.com/privacy veröffentlicht ist.

Nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung wird diese Lizenz sofort widerrufen und der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung der Odoo Enterprise Edition-Software einzustellen.

Sollte der Kunde gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts verstoßen, so ist er verpflichtet, Odoo SA eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 300 % des geltenden Listenpreises für die tatsächliche Anzahl der Nutzer zu zahlen.

4. Inbegriffene Dienstleistungen

4.1 Fehlerbehebung

Während der Laufzeit dieser Vereinbarung ist Odoo SA verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Fehler zu beheben, die vom Kunden über den entsprechenden Kanal (üblicherweise die E-Mail-Adresse oder das Websiteformular des Odoo SA Servicedesks) eingereicht wurden, und mit der Bearbeitung dieser Einsendungen des Kunden innerhalb von 2 Werktagen zu beginnen.

Der Kunde versteht, dass Fehler, die durch eine Änderung oder Erweiterung verursacht wurden, die kein Teil der offiziellen Software sind, von dieser Dienstleistung nicht abgedeckt sind.

Sobald der Fehler behoben wurde, wird dem Kunden eine geeignete Gegenmaßnahme mitgeteilt. Falls der Fehler in einer neueren Version der vom Kunden verwendeten Software behoben wurde, so ist der Kunde verpflichtet, seine Systeme auf diese Version zu aktualisieren, um die Korrektur zu erhalten. Der Kunde wird nicht aufgefordert, auf eine neuere abgedeckte Version der Software zu aktualisieren, um einen Fehler zu beheben.

Wenn ein Fehler in einer abgedeckten Version behoben wurde, ist Odoo SA verpflichtet, den Fehler auch in allen neueren abgedeckten Versionen der Software zu beheben.

Beide Parteien erkennen an, dass Odoo SA gemäß der Softwarelizenz und dem Abschnitt :ref:`liability_de` dieser Vereinbarung für Fehler in der Software nicht haftbar gemacht werden kann.

4.2 Sicherheitsmitteilungen

Für die Dauer dieser Vereinbarung ist Odoo SA verpflichtet, dem Kunden für jedes Sicherheitsproblem, das in den abgedeckten Versionen der Software entdeckt wurde, eine Sicherheitsmitteilung zuzusenden. Diese Zusendung muss mindestens 2 Wochen vor Veröffentlichung der Sicherheitsmitteilung erfolgen, außer wenn der Fehler bereits von Dritten öffentlich gemacht wurde. Diese Sicherheitsberatung umfasst eine vollständige Beschreibung des Fehlers, seine Ursache, seine möglichen Auswirkungen auf die Kundensysteme sowie die entsprechenden Gegenmaßnahmen für jede abgedeckte Version.

Der Kunde versteht, dass der Fehler und die Informationen in der Sicherheitsmitteilung während der Sperrfrist vor der öffentlichen Bekanntgabe als vertrauliche Informationen behandelt werden müssen, die im Abschnitt :ref:`confidentiality_de` beschrieben werden.

4.3 Upgrade-Dienstleistungen

Upgrade-Service für die Software

Während der Laufzeit dieser Vereinbarung kann der Kunde Upgrade-Anfragen über den entsprechenden Kanal übermitteln (üblicherweise die Website der Odoo SA für den Upgrade-Service), um eine Datenbank der Software einer abgedeckten Softwareversion auf eine neuere abgedeckte Version (die „Zielversion“) zu konvertieren.

Upgrade-Anfragen müssen eine vollständige Sicherungskopie der Kundendatenbank und die zugehörigen Daten enthalten (die in der Regel mit dem Backup-Menü der Software abgerufen werden können). Sollte es aus Gründen der Datensicherheit oder der Regulierung erforderlich sein, so umfasst der Upgrade-Service ein optionales Tool zur Anonymisierung identifizierbarer Daten einer Datenbank, bevor die Upgrade-Anfrage eingereicht wird, und ebenso ein Tool zum Wiederherstellen der anonymisierten Daten nach dem Upgrade.

Dieser Service erfolgt über eine automatisierte Plattform, damit der Kunde unbeaufsichtigte Upgrades durchführen kann, sobald eine frühere Version der Kundendatenbank für eine abgedeckte Version erfolgreich aktualisiert worden ist. Der Kunde kann aufeinander folgende Upgrade-Anfragen für eine Datenbank einreichen. Er ist damit einverstanden, zuerst mindestens 1 (eine) Upgrade-Anfrage zu Testzwecken einzureichen, bevor er die abschließende Upgrade-Anfrage einreicht.

Der Upgrade-Service ist beschränkt auf die technische Konvertierung und Anpassung der Kundendatenbank, um diese mit der Zielversion kompatibel zu machen, und auf die Korrektur von Fehlern, die unmittelbar durch den Upgrade-Vorgang verursacht werden und in der Zielversion normalerweise nicht auftreten würden.

Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die Datenbank nach dem Upgrade zu überprüfen und zu validieren, um Fehler zu erkennen, die Auswirkungen der in der Zielversion umgesetzten Änderungen und neuen Funktionen zu analysieren und diejenigen Erweiterungen der Software von Drittanbietern für die Zielversion zu konvertieren und anzupassen, die vor dem Upgrade in der Datenbank installiert waren (sofern nicht anders vorgesehen, siehe Abschnitt :ref:`upgrade_extra_de`). Der Kunde kann mehrere Upgrade-Anforderungen für eine Datenbank einreichen, bis ein akzeptables Ergebnis erzielt wird.

Upgrade-Service für Erweiterungen von Drittanbietern

Für die Laufzeit dieser Vereinbarung kann der Kunde optionale Upgrade-Services optionale für von Drittanbieter angebotene Erweiterungsmodule der Software anfordern. Für diese optionale Dienstleistung fallen zusätzlichen Gebühren an (die unter „Gebühren“ beschrieben werden). Sie umfasst die technische Anpassung der Module von Drittanbietern, die in der Datenbank des Kunden installiert sind, und deren entsprechende Daten, damit sie mit der Zielversion kompatibel sind. Der Kunde wird eine Upgrade-Version aller installierten Module von Drittanbietern zusammen mit der aktualisierten Datenbank erhalten.

5. Abgaben und Gebühren

5.1 Standardgebühren

Die Standardgebühren für das Odoo Enterprise Abonnement, die Fehlerbehebung, die Sicherheitsmitteilungen und die Upgrades basieren auf der Anzahl der Benutzer, den installierten Apps, der vom Kunden verwendeten Softwareversion und werden bei Unterzeichnung der Vereinbarung schriftlich festgehalten.

Sollte der Kunde während der Laufzeit mehr Benutzer oder mehr installierte Apps als bei Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung angegeben haben, so erklärt sich der Kunde bereit, für die restliche Laufzeit eine zusätzliche Gebühr in Höhe des (zu Beginn der Laufzeit) geltenden Listenpreises für die zusätzlichen Benutzer oder Apps zu entrichten.

Sollte der Kunde bei Unterzeichnung dieser Vereinbarung eine abgedeckte Version verwenden, bei der es sich nicht um die neueste Version handelt, so können die Standardgebühren für die erste Laufzeit im Ermessen der Odoo SA um 50 % erhöht werden, um die zusätzlichen Wartungskosten abzudecken.

5.2 Verlängerungsgebühren

Bei einer Verlängerung gemäß Abschnitt :ref:`term_de` erhöhen sich die Gebühren um bis zu 7 %, wenn die in der vorherigen Laufzeit erhobenen Gebühren niedriger als der dann gültige Listenpreis waren.

5.3 Gebühren für Upgrade-Services für Module von Drittanbietern

Die zusätzliche Gebühr für das Upgrade von Drittanbietern-Modulen beträgt 1000,00 € (eintausend Euro) pro 1000 Codezeilen in diesen Modulen, jeweils aufgerundet auf die nächsten Tausend Zeilen. Die Codezeilen umfassen alle Textzeilen im Quellcode dieser Module, unabhängig von Programmiersprache (Python, Javascript usw.) oder Datenformat (XML, TSV usw.). Ausgenommen sind Leer- und Kommentarzeilen.

Odoo SA behält sich das Recht vor, eine Upgrade-Anfrage für Drittanbieter-Module unter den vorstehenden Bedingungen abzulehnen, wenn die Qualität des Quellcodes dieser Module zu schlecht sein oder diese Module eine Schnittstelle mit Drittanbieter-Software oder -Systemen darstellen sollten. Das Upgrade dieser Module erfolgt vorbehaltlich eines separaten Angebots außerhalb der vorliegenden Vereinbarung.

5.4 Steuern

Alle Gebühren und Abgaben verstehen sich ausschließlich aller geltenden Steuern, Gebühren oder Abgaben auf Bundes-, Provinz-, Bundesland- oder Kommunalebene oder anderer Behörden (zusammen als „Steuern“ bezeichnet). Der Kunde ist für die Zahlung sämtlicher Steuern im Zusammenhang mit seinen Käufen im Rahmen dieser Vereinbarung verantwortlich, außer wenn Odoo SA rechtlich verpflichtet sein sollte, Steuern zu zahlen oder einzuziehen, für welche der Kunde verantwortlich ist.

6. Dienstleistungsbedingungen

6.1 Pflichten des Kunden

Der Kunde stimmt folgenden Klauseln zu:

  • er zahlt Odoo SA sämtliche Gebühren für die Dienstleistungen im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung gemäß den Zahlungsbedingungen, die auf der entsprechenden Rechnung angegeben sind;
  • er wird Odoo SA unverzüglich informieren, sobald seine tatsächliche Benutzerzahl oder die Anzahl der installierten Apps die bei Unterzeichnung der Vereinbarung angegebenen Zahlen überschreiten sollten. In diesem Falle wird er die geltende zusätzliche Gebühr gemäß dem Abschnitt :ref:`charges_standard_de` entrichten;
  • er wird alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die unveränderte Ausführung des Teils der Software zu gewährleisten, mit dem die gültige Nutzung der Odoo Enterprise Edition überprüft, wie sie in :ref:`enterprise_access_de` beschrieben wird;
  • er wird Odoo SA den notwendigen Zugang einräumen, um die Gültigkeit der Nutzung der Odoo Enterprise Edition auf Anfrage zu prüfen (z. B. wenn die automatische Validierung für den Kunden nicht funktioniert);
  • er wird 1 speziellen Ansprechpartner des Kunden für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung ernennen;
  • er wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Dateien und Datenbanken des Kunden zu schützen und sicherzustellen, dass die Kundendaten sicher sind, während er anerkennt, dass Odoo SA für Datenverluste nicht haftbar gemacht werden kann;

6.2 Verzicht auf Abwerbung oder Einstellung

Beide Parteien, ihre Tochtergesellschaften und Vertreter sind verpflichtet, während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Kündigung oder des Ablaufs dieser Vereinbarung keine Mitarbeiter der anderen Partei, die an der Erbringung oder Nutzung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung beteiligt sind, abzuwerben oder eine Beschäftigung anzubieten, außer wenn diese andere Partei eine schriftliche Zustimmung dafür erteilt hat. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts, der zu einer diesbezüglichen Kündigung dieses Arbeitnehmers führt, ist die dagegen verstoßende Partei verpflichtet, der anderen Partei einen Betrag in Höhe von 30.000,00 € (dreißigtausend Euro) zu zahlen.

6.3 Werbung

Sofern keine anderslautende schriftliche Mitteilung erfolgte, gewährt jede Partei der anderen Partei eine nicht übertragbare, nicht ausschließliche, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Wiedergabe und Anzeige des Namens, der Logos und der Markenzeichen der jeweils anderen Partei. Diese Lizenz gilt ausschließlich für die Bezugnahme auf die andere Partei als Kunde oder Lieferant auf Websites, Pressemitteilungen und anderen Marketingmaterialien.

6.4 Vertraulichkeit

Definition von „vertraulichen Informationen“:
Alle von einer Partei (der „offenlegenden Partei“) gegenüber der anderen Partei (der „empfangenden Partei“) mündlich oder schriftlich mitgeteilten, offengelegten Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder angesichts der Art der Informationen und den Umständen der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich verstanden werden sollten. Insbesondere sollten alle Informationen zu Unternehmen, Geschäften, Produkten, Entwicklungen, Geschäftsgeheimnissen, Fachwissen, Personal, Kunden und Lieferanten beider Parteien als vertraulich betrachtet werden.

Für alle während der Laufzeit dieser Vereinbarung empfangenen vertraulichen Informationen wird die empfangende Partei die gleiche Sorgfalt aufwenden, mit der sie die Vertraulichkeit ihrer eigenen, ähnlichen vertraulichen Informationen schützt, mindestens jedoch angemessene Sorgfalt.

Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, sofern die empfangende Partei der offenlegenden Partei diese vorgeschriebene Offenlegung im gesetzlich zulässigen Umfang mitteilt.

6.5 Kündigung

Sollte eine der Parteien ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht erfüllen und dieser Verstoß nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach schriftlicher Benachrichtigung über diesen Verstoß nicht behoben worden sein, so kann dieser Vertrag von der nicht säumigen Partei fristlos gekündigt werden.

Außerdem kann Odoo SA den Vertrag sofort kündigen, falls der Kunde die geltenden Gebühren für die Dienstleistungen nicht bis zum in der entsprechenden Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum bezahlt.

Überdauernde Bestimmungen: Die Abschnitte ":ref:`confidentiality_de`”, “:ref:`disclaimers_de`”, “:ref:`liability_de`” sowie “:ref:`general_provisions_de`” werden jede Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung überdauern.

7. Garantien, Haftungsausschlüsse, Haftung

7.1 Garantie

Für die Laufzeit dieser Vereinbarung ist Odoo SA verpflichtet, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Dienstleistungen gemäß den allgemein branchenweit anerkannten Standards auszuführen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • die Computersysteme des Kunden befinden sich in einem guten Betriebszustand und die Software ist in einer geeigneten Betriebsumgebung installiert;
  • der Kunde stellt angemessene Informationen und Zugänge für die Fehlerbehebung bereit, damit Odoo SA Probleme identifizieren, reproduzieren und beheben kann;
  • alle Odoo SA zustehenden Beträge wurden bezahlt.

Das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden und die einzige Verpflichtung von Odoo SA bei Verstößen gegen diese Garantie besteht darin, dass Odoo SA die Ausführung der Dienste ohne zusätzliche Kosten wiederaufnimmt.

7.2 Haftungsausschlüsse

Außer wenn in diesem Dokument ausdrücklich angegeben, räumt keine der beiden Parteien weder ausdrückliche noch stillschweigende, gesetzliche oder anderweitige Gewährleistungen irgendeiner Art ein, und beide Parteien lehnen alle implizierten Garantien ausdrücklich ab, einschließlich jeglicher stillschweigenden Zusicherung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung, soweit diese Einschränkung nach geltendem Recht zulässig ist.

Odoo SA garantiert nicht, dass die Software örtlichen oder internationalen Gesetzen oder Rechtsvorschriften entspricht.

7.3 Haftungsbeschränkung

Im gesetzlich maximal zulässigen Umfang darf die Gesamthaftung jeder Partei zusammen mit ihren Tochtergesellschaften aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung 50 % des vom Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung in den 12 Monaten unmittelbar vor dem Datum des Ereignisses, das zu diesem Anspruch führt, gezahlten Gesamtbetrags nicht übersteigen. Auch bei mehreren Ansprüchen darf diese Beschränkung nicht verändert werden.

Keine der beiden Parteien oder ihre Tochtergesellschaften werden unter keinen Umständen für indirekte, besondere, exemplarische, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art haften, einschließlich unter anderem Verluste von Erträgen, Gewinnen, Einsparungen, verlorene Geschäftsgelegenheiten oder andere finanzielle Verluste, Kosten für Stillstand oder Verspätung, verlorene oder beschädigte Daten, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen. Dies gilt unabhängig von der Art der Handlung, egal ob vertraglicher Art, unerlaubte Handlung (einschließlich grober Fahrlässigkeit) oder einer anderen rechtlichen oder billigen Theorie, selbst wenn eine Partei oder ihre Tochtergesellschaften auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden oder die von einer Partei oder ihren Tochtergesellschaften ergriffenen Abhilfemaßnahmen ihren wesentlichen Zweck verfehlen.

7.4 Höhere Gewalt

Keine der beiden Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für die Verzögerung oder die Nichterbringung einer Leistung im Rahmen dieser Vereinbarung, wenn diese Nichterbringung oder Verzögerung durch folgende Punkte verursacht wurden: staatliche Rechtsvorschriften, Brand, Streik, Krieg, Überschwemmung, Unfall, Epidemie, Embargo, vollständige oder teilweise Enteignung von Anlagen oder Produkten seitens einer Regierung oder einer öffentlichen Behörde oder aus allen anderen Gründen oder Ursachen gleicher oder unterschiedlicher Art, die außerhalb des angemessenen Einflussbereichs dieser Partei liegen. Dies gilt, solange diese Gründe oder Ursachen vorliegen.

8. Allgemeine Bestimmungen

8.1 Geltendes Recht

Beide Parteien stimmen zu, dass im Falle von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung das belgische Recht angewendet wird, ohne Rücksicht auf Wahl- oder Kollisionsrecht. Soweit im Rahmen dieser Bestimmung eine Klage oder ein Gerichtsverfahren zulässig ist, stimmen beide Parteien bei, die Gerichte in Nivelles (Belgien) für die Beilegung aller Streitigkeiten als ausschließlich zuständig anzuerkennen.

8.2 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung oder deren Anwendung unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so werden die Wirksamkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung und ihrer Anwendung davon nicht berührt oder beeinträchtigt. Beide Parteien verpflichten sich, alle unwirksamen, rechtswidrigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen dieser Vereinbarung durch eine wirksame Bestimmung möglichst mit gleichen Wirkungen und Zielen zu ersetzen.

9. Anhang A: Odoo Enterprise Edition-Lizenz